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AGB

AGB

Dienstleistungsvertrag
 
Zwischen erziehungsberechtigten des angemeldeten Kind
Auftraggeber
und
Ingenieure-Kids Akademie
Ingenieurbüro IKA
Telefon: 0049/1745133868
E-Mail-Kontakt: infoservice@ingenieure-kids.de
https://www.ingenieure-kids.de/
Auftragnehmer


wird dieser Vertrag über folgende Dienstleistungen abgeschlossen:


I. Gegenstand des Vertrages
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Durchführung folgender Dienstleistungen:
    • Online Kurse; Siehe die Kurzbeschreibung (https://www.ingenieure-kids.de/Module01-03); (https://www.ingenieure-kids.de/mint-projekt).


II. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis wird auf 20 Monaten Zeit geschlossen.


III. Kündigung
Die Kündigung von beiden Vertragspartnern ist nur möglich am Ende jedes Moduls (nach 4 Monaten). Nicht im Laufe eines Moduls
Gründe müssen hierbei nicht angegeben werden. 


IV. Art und Umfang der Leistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht auszuführen.
Zusätzliche Leistungen, die nicht unter I. aufgeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.


V. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie alle sonstigen vertrauliche Angelegenheiten des Auftraggebers sowohl während des Dienstleistungsverhältnisses als auch Beendigung Stillschweigen zu bewahren.


VI. Auftragserfüllung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Kurzes ist genau beschrieben.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.


VII. Vergütung / Arbeitszeit
Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Vergütung in Höhe von  (Ziehe Kurzbeschreibung) ohne Mehrwertsteuer.
Die Vergütung ist jeweils zum 5. Des jeweiligen Monats fällig.


IX. Sonstige Bestimmungen
(1) Der vorliegende Vertrag nebst zugehörigen Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
(2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.


IIX. Ausstattung
IKA übernimmt keine Haftung für die Ausstattung der Teilnehmer (z. B. Computer, Modem und Lautsprecher, Headset). Mit anderen Worten: Sie übernehmen die alleinige Verantwortung für den Zustand Ihrer persönlichen Ausstattung und für die Durchführung der obligatorischen technischen Überprüfungen.


X. Haftbarkeit
IKA übernimmt keine Haftung für die Produktion, den Vertrieb und das Wesen der von den Teilnehmern während und nach Abschluss des Kurses, Camps oder Workshops erstellten Inhalte.


IKA erklärt hiermit, dass die Haftbarkeit des Unternehmens bei jeglichen Ansprüchen eines Teilnehmers auf den Betrag beschränkt ist, den dieser für den Kurs bzw. die Kurse bezahlt hat. Darüber hinaus übernimmt die IKA keine Haftung für jegliche mittelbare Schäden.

Vereinbarung_Videokonferenzen_IKA

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